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02.12.2010; 12:16 Uhr
»Rote Linie«: Neues Datenschutzgesetz soll vor schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen schützen
Internet muss als öffentlicher Raum grundsätzlich frei von staatlichen Restriktionen sein

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat gestern den angekündigten Entwurf für ein Datenschutzgesetz vorgelegt, das die »rote Linie« für Dienste aufzeigen soll, die nicht überschritten werden darf. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat am selben Tag den von de Maizière im September geforderten (vgl. Meldung vom 20. September 2010) Datenschutz-Kodex dem Innenminister übergeben. Das Bundesinnenministerium bewertet den Kodex als »Zeichen für funktionierende Selbstregulierungskräfte und die Verantwortung der IKT-Branche«. Der Kodex gilt für Geo-Datendienste und sieht u.a. die Bereitstellung eines zentralen Internetportals für Informationen und Widersprüche vor.

Das geplante Datenschutzgesetz gilt für alle Inhalte im Netz. Es sieht einen Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht vor, welche nur durch die Einwilligung der Betroffenen, durch gesetzliche Erlaubnis sowie durch die Presse-, Meinungs-, Forschungs- oder Kunstfreiheit (überwiegende schutzwürdige Interessen) gerechtfertigt sein können. Grundlage des Entwurfes ist, dass das Internet als öffentlicher Raum von staatlichen Eingriffen grundsätzlich frei bleiben muss. Daher soll es grundsätzlich zulässig sein, z.B. Straßenansichten im Internet zu veröffentlichen und andere Geo-Datendienste zu nutzen.

Die »rote Linie« ist aber überschritten, wenn umfangreiche Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt, oder wenn Betroffene in ehrverletzender Weise dargestellt werden. Für einzelne Probleme wie Gesichtserkennungsdienste und Profilbildungen anhand von Suchmaschinenanfragen sieht der Entwurf konkrete Regelungsvorschläge vor. Auch ein neuer Schmerzensgeldanspruch soll Gegenstand des Datenschutzgesetzes sein: während das BDSG bisher nur Ansprüche wegen der automatisierten Datenverarbeitung öffentlicher Stellen vorsieht, sollen künftig auch gegen private Unternehmen Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.

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