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07.12.2010; 10:04 Uhr
EU-Justizminister einigen sich auf Maßnahmen zur Kinderpornografie-Bekämpfung
Grundsätzlich soll Löschung vorgenommen werden, Netzsperren darüber hinaus möglich

Die EU-Justizminister haben sich vergangenen Freitag auf eine grundsätzlich Pflicht zur Entfernung von Webseiten mit Kinderpornografie geeinigt und einen entsprechenden Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission angenommen. Danach soll in einem ersten Schritt zunächst die Löschung von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt und erst bei Unmöglichkeit der Löschung eine Sperrung vorgenommen werden. Hierzu haben die Mitgliedstaaten jeweils die »erforderlichen Maßnahmen« zu ergreifen. Die Sperrung erfolgt vorbehaltlich »angemessener Schutzvorschriften«. Der Entwurf wird bei »netzpolitik« wegen fehlender Normenklarheit kritisiert.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat erneut an der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Verbrechen festgehalten. Sie hatte Anfang September eine Überprüfung der entsprechenden Richtlinie angekündigt (vgl. Meldung vom 2. September 2010), die verdachtsunabhängige Speicherung von Nutzerdaten jedoch grundsätzlich verteidigt. Das »Quick Freeze«-Verfahren, welches einen konkreten Verdacht voraussetzt und ein temporäres »Einfrieren« von Daten vorsieht, ist nach Ansicht der Kommissarin nicht zur Bekämpfung organisierter Kriminalität geeignet.

 

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