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07.01.2011; 17:17 Uhr
OLG Köln: Neue Rechtsprechung zum gewerblichen Ausmaß beim Filesharing
Zeitliches Kriterium der »Abverkaufsphase« von sechs Monaten

Das OLG Köln hat in einem Beschluss vom 27. Dezember 2010 seine Rechtsprechung zum gewerblichen Ausmaß beim Filesharing um einen zeitlichen Faktor erweitert (Az. 6 W 155/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Werke (wobei auch ein einziges von hohem Wert ein gewerbliches Ausmaß begründen kann) müssten danach innerhalb der »relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht werden«. Diese betrage sechs Monate nach Veröffentlichung. Die Frist könne je nach den Umständen des Einzelfalls früher oder später enden, z.B. bei weiterer Chartplatzierung. Nach Ablauf der Frist müssten die Rechtsinhaber darlegen, warum ein gewerbliches Ausmaß noch gegeben ist.

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