»Tatort«-Vorspann: OLG München entscheidet im Februar über urheberrechtlichen Nachvergütungsanspruch
Das OLG München wird am 10. Februar 2011 über die Berufung des BR und WDR gegen die »Tatort«-Entscheidung des LG München I entscheiden. Die Klägerin, Schöpferin des »Tatort«-Vorspanns, wollte sich mit ihrer vor 40 Jahren gezahlten Pauschalvergütung von knapp 1300 Euro angesichts der seitdem erfolgten Verwertung nicht zufrieden geben und verlangte daher eine Nachvergütung. Das LG München gab ihr Recht und entschied, dass bei exorbitanten Verwertungen eines Filmwerks über einen Zeitraum von 40 Jahren erhebliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass eine Pauschalvergütung des Urhebers in einem auffälligen und sogar groben Missverhältnis zu den Erträgen der Rundfunkanstalt steht. Dagegen argumentieren die Beklagten, bei dem Vorspann handele es sich um ein sog. rahmenbegleitendes Werk, welches - vergleichbar einem Firmenlogo - nicht selbstständig verwertbar sei. Der Vorspann sei austauschbar und berechtige daher nicht zur Nachvergütung.
Die Frage des Anspruches der Klägerin auf Urhebernennung wurde vom LG München I ebenfalls bejaht. In einem weiteren Prozess möchte nach Berichten der »Süddeutschen Zeitung« der Schauspieler, dessen Augen im »Tatort«-Vorspann zu sehen sind und der dafür damals 400 DM bekommen hat, ebenfalls eine Nachvergütung für die inzwischen rund 30.000 Ausstrahlungen bekommen.
Dokumente:
- Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Januar 2011
- Urteil des LG München I vom 24. März 2010, Az. 21 O 11590/09, ZUM 2010, 733 (Volltext bei Beck Online)
Institutionen:
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