mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
04.03.2011; 19:01 Uhr
OLG Köln entscheidet zur Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung nach § 101 Abs. 2 UrhG
Nicht gegeben bei Zweifeln an der zuverlässigen Ermittlung der IP-Adressen

Das OLG Köln hat zur Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1, Abs. 9 UrhG bei Zweifeln an der zutreffenden Ermittlung von IP-Adressen durch den Antragsteller entschieden (Beschluss vom 10. Februar 2011, Az. 6 W 5/11, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Dieses Kriterium beziehe sich auf die Rechtsverletzung und die Zuordnung der Rechtsverletzung zur IP-Adresse. Der 6. Senat beruft sich auf die Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/5048, S. 39) und einer älteren Entscheidung, nach der anhand der Offensichtlichkeit ausgeschlossen werden soll, dass Auskunftsschuldner ungerechtfertigt belastet werden. Danach fehlt es an der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung, wenn Zweifel an der zutreffenden Ermittlung der IP-Adresse bestehen.

Der Antragsgegner soll nach Ermittlungen der Antragstellerin in mehreren Fällen jeweils an zwei unterschiedlichen Tagen unter derselben IP-Adresse Filme zum Download angeboten haben. Dies sei angesichts der dynamischen IP-Adressenvergabe nicht möglich. Das OLG Köln hat deswegen erhebliche Zweifel an der zutreffenden Ermittlung der IP-Adresse.

Dokumente:

  • Beschluss des OLG Köln vom 21. Oktober 2008, Az. 6 Wx 2/08, ZUM 2008, 978 (Volltext bei Beck Online)

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4205:

https://www.urheberrecht.org/news/4205/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.