mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
21.03.2011; 15:17 Uhr
Bundeskartellamt untersagt Online-Video-Plattform von RTL und ProSieben/SAT1
Medienunternehmen wollen Beschwerde einlegen

Das Bundeskartellamt hat die von RTL und Pro Sieben/SAT1 geplante Online-Video-Plattform untersagt. Aus den Stellungnahmen der Unternehmen habe sich keine Bereitschaft zu den vom Bundeskartellamt geforderten Änderungen technischer Art und einer Öffnung der Plattform für andere Anbieter ergeben. Im Übrigen verweist die Behörde auf ihre Begründung in der letzten Pressemitteilung (vgl. Meldung vom 25. Februar 2011). RTL hat angekündigt, von seiner Beschwerdemöglichkeit vor dem OLG Düsseldorf Gebrauch machen zu wollen. Durch die Entscheidung würde die Marktposition der deutschen Anbieter im internationalen Wettbewerb geschwächt. Von einem Machtduopol könne angesichts des von internationalen Marktteilnehmern dominierten Internet nicht die Rede sein. Vermarktungsaktivitäten seien, im Gegensatz zum Betreiber von »Hulu«, nicht geplant, so dass es auch keine Auswirkungen des Joint-Venture auf den Werbemarkt gebe.

Update 15. April 2011: Die Entscheidung des BKartA im Volltext (pdf).

Update 17. April 2011: Die Sendergruppen haben Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4217:

https://www.urheberrecht.org/news/4217/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.