mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
27.06.2011; 09:53 Uhr
Medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen gegen Leistungsschutzrecht der Presseverleger
Gefahr für guten unabhängigen Journalismus

Die medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Tabea Rößner, hat sich der Kritik am geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger angeschlossen. Zwar können sie verstehen, dass »die Verlage an die Google-Milliarden ran wollen«. Wie das rechtlich und praktisch umgesetzt werden soll, leuchte ihr aber nicht ein. So sei z.B. die Unterscheidung von gewerblicher und privater Nutzung sehr schwer zu treffen. Der Banker, der oft von den Befürwortern des Leistungsschutzrechtes angeführt werde, könne den Wirtschaftsteil einer Zeitung sowohl zuhause beim Frühstück, als auch auf der Arbeit lesen. Abgrenzungprobleme bestünden auch bei freiberuflichen Journalisten, die mit ihrem Rechner sowohl privat als auch gewerblich surfen. Auch liefe das Leistungsschutzrecht auf die Begründung von Monopolrechten am normalen Sprachgebrauch hinaus: »Sprache kann man in dieser Form nicht limitieren«.

Vor allem hat die Politikern Bedenken, dass »guter unabhängiger Journalismus« unter dem neuen Recht leiden könnte. Journalisten, um deren Leistung es eigentlich gehe, würden weiter durch Buy-out-Verträge dazu gezwungen, ihre Nutzungsrechte abzutreten. Kleine Verlage profitierten nicht, da die Ausschüttung durch die Verwertungsgesellschaft nach Klicks aufgeteilt würde.

Die »Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht« hat alle Argumente zur Debatte zusammen getragen. Vgl. außerdem die Meldung vom 9. Mai 2010 mit einer Synopse des Gesetzesentwurfes und der Position der Gewerkschaften.

 

Dokumente:

 

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4319:

https://www.urheberrecht.org/news/4319/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.