mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
03.08.2011; 18:14 Uhr
Alternativer Vorschlag zum Leistungsschutzrecht: Klagebefugnis der Verleger bei Urheberrechtsverletzungen
Kein Marktversagen, das Leistungsschutzrecht erfordern würde

Der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Torben Stühmeier spricht sich in seiner ordnungspolitischen Analyse des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger gegen das geplante Schutzrecht aus. Aus ökonomischer Sicht sei ein zusätzliches Leistungsschutzrecht nur sinnvoll, wenn der Markt nicht funktioniert. Von einem Marktversagen könne jedoch keine Rede sein. Die Einführung von Bezahlsystemen zum Ausschluss von Nutzern sei möglich, werde aber nicht umgesetzt, weil damit die durch Reichweite erzielten Werbeeinnahmen abnehmen würden und weil die Verleger selber davon ausgingen, dass Onlineangebote die Printangebote nicht ersetzen, sondern ergänzen. Ein zusätzlicher Anreiz gehe von dem Leistungsschutzrecht nicht aus. Stühmeier schlägt stattdessen eine effektivere Durchsetzung des Urheberrechts vor. Verleger sollten »eine generelle Klagebefugnis« bekommen. Davon profitierten auch die Autoren, für die Prozesse meist zu kostspielig wären.

Dokumente:

 

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4350:

https://www.urheberrecht.org/news/4350/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.