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03.08.2011; 18:43 Uhr
Gesichtserkennung: Hamburgischer Datenschutzbeauftragter fordert Facebook zur Löschung biometrischer Daten auf
Verstoß gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, hat Facebook dazu aufgefordert, die biometrischen Daten seiner Nutzer zu löschen. Die derzeitige Gesichtserkennung führe zu einer biometrischen Datenbank, zu deren Aufbau kein Nutzer die erforderliche »vorab erteilte, unmissverständliche Einwilligung« erteilt habe. Caspar verweist auf die »Art. 29-Datenschutzgruppe« (die auf Art. 29 der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG basiert), nach deren Urteil Voreinstellungen in sozialen Netzwerken »kein eindeutiger Erklärungsgehalt« zukomme. Das von Facebook praktizierte »Opt out«-System sei zudem derzeit irreführend und stelle keine effektive Löschung der biometrischen Daten, sondern nur eine Unterbindung des »Tagging« zur Verfügung.

Wie »Spiegel Online« berichtet, haben Forscher inzwischen auf Grundlage von frei zugänglichen Bildern und mittels einer Standardsoftware zur Gesichtserkennung hunderte Nutzer von Flirtportalen identifiziert. Die Nutzer hatten für ihren »Facebook«-Account und ihr Profil im Flirtportal die gleichen oder ähnliche Bilder verwendet. Aufgrund der Verknüpfung von Bilddaten und Software, die auf Smartphones läuft, prognostizieren die Forscher eine »Demokratisierung der Überwachungstechnik«.

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