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08.11.2011; 15:43 Uhr
»Pirate Bay«: British Telecom soll freiwillig Zugriff sperren
Aufforderung von Plattenlabels und Filmstudios nach erstem Sperr-Urteil in Sachen »Newzbin2«

Plattenlabels und Filmstudios fordern den Provider British Telecom dazu auf, freiwillig den Zugang ihrer Kunden zu »The Pirate Bay« zu sperren. Sie stützen sich auf eine am 28. Juli 2011 ergangene Verfügung des England and Wales High Court (Az. HC10C04385). Die endgültige Entscheidung und den konkreten Tenor hatte das Gericht aufgeschoben und erst am 26. Oktober 2011 verkündet.

Der High Court hat die British Telecom erstmals zu einer Sperre verpflichtet, um die Rechte von Inhalteanbietern zu schützen. Auf Klage der Motion Picture Association (MPA EMEA), die im Auftrag von sechs Hollywood-Filmstudios handelte, wurde der Provider verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Wochen den Zugriff auf die Filesharing-Website »Newzbin2« zu sperren. Der Richter stützte damit den Vorwurf der Filmstudios, »Newzbin2« habe zu Lasten der Urheber einen Gewinn in Millionenhöhe gemacht. Das Urteil umfasst die Sperrung nicht nur der »Newzbin2«-Website, sondern auch von jeder einzelnen IP-Adresse oder URL, welche die Betreiber von »Newzbin2« nutzen könnten, um weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte anzubieten. »The law is clear. Industrial online piracy is illegal and can be stopped« sagte Lord Puttnam, der Präsident der Film Distributors Association, nach der Gerichtsentscheidung.

Die Branchenorganisation British Recorded Music Industry (BPI) drängt auf der Grundlage dieses Urteils nun auch auf die Sperre des schwedischen Bittorrent-Trackers »The Pirate Bay«. Mit Unterstützung der britischen Kreativindustrie hat BPI den größten britischen Provider British Telecom aufgefordert, »The Pirate Bay« freiwillig zu sperren, berichtet »ZDNet online«. Unterstützt wird diese Kampagne von der Gewerkschaft der Musiker, vom britischen Verleger Verband sowie der MPA EMEA. BPI Chief Executive Geoff Taylor: »The Pirate Bay is no more than a huge scam on the global creative sector. It defrauds musicians and other creators of their wages, and it destroys UK jobs«. In Irland, Italien, Türkei, Dänemark, Finnland und erst kürzlich in Belgien (vgl. Meldung vom 4. Oktober 2011) wurden bereits Zugangssperren zu »The Pirate Bay« ausgesprochen.

British Telecom will der Aufforderung der BPI bislang nicht freiwillig nachkommen. Das Urteil zu »Newzbin2« zeige, »dass jeglicher denkbaren Blockade eine gerichtliche Anordnung vorangehen muss«, heißt es in der Pressemitteilung. Sollte eine Antwort auf die schriftliche Aufforderung ausbleiben, erwägt die BPI ein gerichtliches Verfahren. Die BPI hofft dabei stark auf Rückenwind durch die »Newzbin2«-Entscheidung.

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