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25.01.2012; 09:38 Uhr
LG Köln: Streit um bilaterale Verhandlungen mit Presse-Grossisten
Bauer-Verlag sieht der Entscheidung des Gerichts optimistisch entgegen

Gestern fand der zweite Verhandlungstermin in dem Rechtsstreit der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse-Grosso vor dem LG Köln statt. Bauer will mit der seit letztem Jahr rechtshängigen Klage das Recht auf bilaterale Verhandlungen mit Presse-Grossisten erstreiten, also das Recht statt des Bundesverbands selbst mit den Zwischenhändlern die Konditionen aushandeln zu dürfen (vgl. Meldung vom 25. Oktober 2011). Wie »dnv online« meldet, begründet Bauer sein Begehren damit, dass der Bundesverband Presse-Grosso mit der zentralen Verhandlung der Preise und Konditionen, insbesondere der Handelsspannen und Laufzeiten, ein Kartell bilde und eine kartellrechts- und wettbewerbsrechtswidrige Behinderung ausübe. Der Bundesverband Presse-Grosso sei hingegen der Auffassung, dass die Presse-Grossisten aufgrund der getrennten Vertriebsgebiete, welche auf die Initiative der Verlage zurückgehen, untereinander keine tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerber seien. Einheitliche Handelspannen hätten vielmehr einen großen Nutzen für die Funktionsfähigkeit, Leistungskraft und Effizienz des deutschen Pressevertriebssystems sowie für die Pressefreiheit und Pressevielfalt. 

Das Gericht kündigte an, am 14. Februar 2012 eine Entscheidung zu verkünden. Pressebeobachter rechnen mit einem Urteil zugunsten der Klägerin. Der vorsitzende Richter, Bernd Paltzer, habe erkennen lassen, dass das Gericht tendenziell der Sicht der Bauer Vertriebs KG zuneige. Entgegen den Ausführungen des Bundesverbandes sehe das Gericht im Falle des Obsiegens von Bauer keine Bedrohung für die Pressefreiheit und Pressevielfalt. Heribert Bertram, Geschäftsleiter der Bauer Vertriebs KG, sehe daher der Entscheidung des Gerichts mit vorsichtigem Optimismus entgegen, wie »dnv online« berichtet. Nach Ansicht von Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso, führe der Wunsch der Klägerin nach Wettbewerb auf der Großhandelsebene zu ungleichen Chancen zwischen Großverlagen und mittelständischen Verlagsunternehmen, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverbands Presse-Grosso. Er halte es für wünschenswert, wenn das Gericht zur Klärung aller Aspekte des Verfahrens in die Beweisaufnahme einträte. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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