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08.02.2012; 14:53 Uhr
DJV kritisiert Zustandekommen des »ACTA«-Abkommens
»Ein solches Abkommen lebt von der Akzeptanz der Menschen«

Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) übt in seiner heutigen Pressemitteilung Kritik am Zustandekommen des internationalen Handelsabkommens »ACTA«. »Die gesetzestaugliche Formulierung, um die Interessen von Urhebern und Nutzern zum Ausgleich zu bringen, sollte so transparent wie möglich erfolgen, so der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Mit der Heimlichtuerei habe man Proteste gegen »ACTA« provoziert und den berechtigten Urheberinteressen einen Bärendienst erwiesen. Der DJV betont, dass ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums - auch im digitalen Zeitalter - eine der unverzichtbaren Grundlagen der journalistischen Berufsausübung sei. Der DJV-Vorsitzende fordert daher die Politik auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine wirtschaftliche Übermacht der Verwerterseite nicht länger die Ausübung der Urheberrechte erschwere oder unmöglich mache. »Jede Nutzung setzt eine angemessene Vergütung voraus. Dieser Grundsatz des Urheberrechts darf nicht zu einer leeren Worthülse verkommen«, so Konken.

Im Zusammenhang mit den andauernden Protesten gegen »ACTA« haben Medienberichten zufolge Polen und Tschechien die Ratifizierung des umstrittenen Abkommens vorerst ausgesetzt. Auch in der Slowakei habe die Regierung die Ratifizierung vorerst gestoppt. Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk entschuldigte sich am Montag für die mangelnde Transparenz in der bisherigen Debatte über das Gesetz: »Wir sind der Routine zum Opfer gefallen«. Ende Januar hatte Polen mit anderen EU-Repräsentanten das »ACTA«-Abkommen unterzeichnet. Jetzt soll geprüft werden, ob »ACTA« mit dem nationalen Recht vereinbar ist und welche Auswirkungen die Ratifizierung auf den Alltag von Internetnutzern haben könne. »So lange nicht alle Zweifel ausgeräumt sind, solange wird der Ratifizierungsprozess ausgesetzt«, so Tusk.

»ACTA«-Kritiker, darunter die Piratenpartei Deutschland, haben für kommenden Samstag zu einer bundesweiten Protestaktion aufgerufen (vgl. Meldung vom 30. Januar 2012). Die EU-Kommission weist hingegen die Befürchtungen der »ACTA«-Gegner, mit dem Abkommen werde die Freiheit im Internet zugunsten der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eingeschränkt, zurück. »ACTA« sei ein internationales Abkommen, für das keine EU-Gesetze geändert werden müssen, so der Pressesprecher der Kommission für Handelspolitik. »ACTA« sehe nicht vor, dass irgendjemandem der Zugang zum Internet abgeschnitten wird.

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