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17.04.2012; 10:14 Uhr
Schiedsstelle soll über neue GEMA-Tarife im Veranstaltungsbereich entscheiden
GEMA sieht dem Ausgang des Verfahrens positiv entgegen

Am 2. April stellte die GEMA im Rahmen einer Pressekonferenz in München die neue ab 1. Januar 2013 geltende Tarifstruktur für den Veranstaltungsbereich vor. Hiergegen protestiert u.a. die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., die größte Nutzervereinigung in Deutschland, zu deren Mitgliedern auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und der Hauptverband des deutschen Einzelhandels zählen. Der Vorwurf der Bundesvereinigung lautet insbesondere, das neue Tarifsystem könne besonders für kleinere Clubs und Diskotheken eine existenzbedrohende Wirkung haben. Die GEMA betont: »Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, wurden auch diese Vergütungssätze gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. verhandelt«. Die GEMA strebe nun eine baldige Einigung durch ein geordnetes Schiedsstellenverfahren an, so die gestrige Pressemitteilung. Ein solches habe die GEMA nun mit der Einreichung des Antrages beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeleitet. Da dieser Schritt bereits im Rahmen der Verhandlungen mit der Bundesvereinigung besprochen wurde, gehe die GEMA davon aus, dass diese zustimmen werde und die Parteien auf diesem Weg zu einem einvernehmlichen Ergebnis gelangen werden. Parallel zu dem Schiedsverfahren sei die GEMA bereit, die Gespräche mit der Bundesvereinigung fortzusetzen. 

Die neuen Vergütungssätze sollen die Grundlage für die Lizenzierung für Veranstaltungen mit Live-Musik, ausgenommen reine Konzerte, und mit Tonträgerwiedergaben bilden. Ziel sei eine ausgewogene Tarifstruktur sowie eine vereinfachte Tariflandschaf, so die GEMA. Zu diesem Zweck werden die Vergütungen innerhalb der neuen Tarife an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet. Die Tarifanpassung führe »in der Folge bei nahezu allen Veranstaltungen mit geringen Raumgrößen und moderaten Eintrittsentgelten zu deutlichen Vergünstigungen«. Für größere Veranstaltungen bringe die Tarifanpassung eine höhere Vergütung mit sich. Insgesamt soll so der Gleichbehandlung von Veranstaltungen unterschiedlicher Größe Rechnung getragen werden. Die neuen Tarife wurden am 13. April 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Wie »mediabiz« berichtet, entgegnete die GEMA den von der Bundesvereinigung geäußerten Vorwürfen der »Gebührenexplosion« damit, dass die neuen GEMA-Tarife gerade »dem Wunsch vieler Diskothekenbetreiber nach einer starken Vereinfachung der Tariflandschaft« entsprechen würden. Auch eine tagesgenaue Abrechnung der einzelnen Veranstaltungen sei nun, dem aus Diskothekenkreisen laut gewordenen Wunsch entsprechend, möglich.

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