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10.05.2012; 12:20 Uhr
US-Gericht fällt »Grundsatzurteil zum Urheberrecht« und weist Klage zweier Musikverlage gegen Ex-»Village People« Sänger zurück
Eine US-Copyright-Vorschrift aus dem Jahr 1978 bedroht die Musiklabels

Ein Bundesgericht in Los Angeles hat am Montag zugunsten des Ex-Liedsängers der »Village People«, Victor Willis, ein Grundsatzurteil zum Urheberrecht verkündet. Das Gericht wies Onlinemeldungen zufolge eine Klage der beiden Musikverlage Cant Stop Productions und Scorpio Music ab, die dem Sänger die Miturheberschaft an 33 bei ihnen unter Vertrag stehenden Songs absprachen, darunter Welthits wie »Y.M.C.A« und »In the Navy«.

Willis berief sich auf eine im Jahr 1978 in Kraft getretene US-Gesetzesklausel, Section 203 des Copyright Act, die vorsieht, dass Künstler, die am Anfang ihrer Karriere und ohne starke Verhandlungspositon die Nutzungsrechte vollständig an Musiklabels vergeben haben, diese 35 Jahre nach Vertragsschluss wieder zurückfordern können. Das von den Labels angestrebte Ziel, gerichtlich klären zulassen, dass Willis nicht »die Kontrolle über seine Musik« zurückerhalten könne, ging fehl. Richter Barry Ted Moskowitz wies die Klage der Labels mit der Begründung ab, dass ein Miturheber, der gesondert seine Nutzungsrechte vergeben habe, einseitig und ohne Mitwirkung der übrigen Miturheber, die Lizenzvereinbarung kündigen könne. Der Argumentation der Labels, die streitgegenständlichen Songs wären »works made for hire« (»Auftragsproduktionen«) gewesen, weshalb Willis nicht als Urheber gelte und sich nicht auf die genannte Gesetzesklausel stützen könne, folgte der Richter nicht.

»To say this decision will send shock waves through the record industry (...) is an understatement«, erklärte Willis Pressesprecherin Linda Smythe gegenüber dem »Hollywood Reporter«. Beobachter rechnen damit, dass dieser Fall eine weitreichende Präzedenzwirkung in der Musikindustrie haben wird. 2013 könnte es zu der ersten Kündigungswelle kommen. Unter der Vorausgesetzung, dass die Urheber ihre Kündigungsabsichten rechtzeitig bekannt geben, steht ihnen das Recht zur einseitigen Beendigung der Lizenzverträge zu. Als »tickende Zeitbombe« beschreibt der »Hollywood Reporter« die Situation. Viele Musiker aus den späten 70er Jahren, darunter Bob Dylan, Tom Waits und die »Eagles« sollen bereits ihre »notice of termination« erklärt haben.

Dokumente:

[IUM/ct]

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