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24.05.2012; 15:23 Uhr
»FAZ« und »SZ« mahnen Internet-Monitoringdienst wegen Urheber- und Markenrechtsverletzung ab
Neuer Rechtsstreit um das Angebot digitaler Pressespiegel im Internet

Der deutsche Monitoring-Dienst Echobot durchsucht u.a. die Websites der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (»FAZ«) und der »Süddeutschen Zeitung« (»SZ«), übernimmt Überschriften und Artikelauszüge und stellt diese seinen Kunden in Form eines digitalen Pressespiegels im Internet zur Verfügung. Die beiden Zeitungsverlage sehen sich dadurch in ihren Urheber- und Markenrechten verletzt und haben die Echobot-Betreiber abgemahnt. Die Echobot-Betreiber wollen den Streit notfalls gerichtlich ausfechten. Gegen die auf Antrag der »SZ« erlassene einstweilige Verfügung des LG München I hat Echobot dem »Spiegel« zufolge Widerspruch eingelegt.

Nach Meldung von »Spiegel Online« argumentieren »FAZ« und »SZ«, dass schon für die Übernahme von Überschriften und Artikelauszügen eine Erlaubnis des jeweiligen Verlages notwendig sei. Die von Echobot angebotene kostenpflichtige »Volltext-Funktion«, die es den Kunden ermöglicht, die vollständigen Artikel einzusehen, ohne die Original-Website besucht zu haben, schädige die Verlage, da das Angebot den Besuch der Original-Website überflüssig mache. Zudem stelle die Verwendung der Logo-Icons vor den Artikel-Links eine Markenrechtsverletzung dar. Echobot-Geschäftsführer, Bastian Karweg, kontert: »Echobot ist eine Online-Software mit den Funktionen einer Suchmaschine, wir machen unsere Kunden also sogar in den meisten Fällen überhaupt erst auf bestimmte Artikel aufmerksam.«

Zuletzt gingen die beiden Zeitungsverlage gegen das Online-Angebot »Commentarist« vor,  bei dem ebenfalls Artikel auf Basis von Schlagworten von einer Software automatisch zu digitalen Presseschauen gebündelt werden (vgl. Meldung vom 15. Februar 2011). Seit dem Rechtsstreit verzichte »Commentarist« auf das Durchsuchen von »FAZ« und »SZ«, so der »Spiegel«, um weitere Auseinandersetzungen zu meiden.

Dokumente:

[IUM/ct]

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