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04.07.2012; 11:10 Uhr
EU-Kommission: Überarbeitete Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich erst 2013
Parallele Anpassung auch der E-Privacy-Richtlinie vorgesehen

In einem Interview mit der »Frankfurter Allgemeine Zeitung« erklärte die zuständige Innenkommissarin Cecilia Malmström, die EU-Kommission werde die überarbeitete Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich erst im kommenden Jahr vorlegen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) soll zusammen mit der E-Privacy-Richtlinie (2002/58/EG), für die EU-Kommissarin Neelie Kroes zuständig ist, angepasst werden. Im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2011 habe sich gezeigt, »dass die EU-Länder sie sehr unterschiedlich handhaben«. Unterschiede zeigten sich insbesondere beim Anwendungsbereich, der Speicherdauer, dem Zugang zu den Daten, dem Datenschutz und der Kostenübernahme. »Ich bin fest entschlossen, das zu ergänzen«, erklärte Malmström

Nachdem Deutschland die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgrund Uneinigkeiten innerhalb der Regierungskoalition (vgl. Meldungen vom 22. März 2012, 17. April 2012 und 26. April 2012) nicht fristgerecht umgesetzt hatte, erhob die EU-Kommission am 31. Mai 2012, wie zuvor angedroht, Klage vor dem EuGH mit der Forderung der Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zur Beendigung des EU-Rechts-Verstoßes (vgl. Meldung vom 31. Mai 2012). Auf den in diesem Zusammenhang im Frühjahr geäußerten Vorwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, es sei nicht nachvollziehbar, dass die EU-Kommission die lange überfällige Überarbeitung der Richtlinie immer wieder aufschiebe und gleichzeitig auf die Umsetzung eines Auslaufmodells poche, entgegnete Malmström nun gegenüber der »FAZ«: Bis zur Verabschiedung der geplanten Änderungen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung seien die Mitglieder nicht von der Pflicht befreit, das zu erfüllen, was schon im Gesetzbuch stehe. Das gelte überall in der EU.

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