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24.07.2012; 16:04 Uhr
Vodafone mit Vorwurf der rechtswidrigen Speicherung von Verbindungsdaten konfrontiert
Feststellungsklage vor dem AG Düsseldorf ehoben

Eine Kundin des Mobilfunkanbieters Vodafone wehrt sich Onlinemeldungen zufolge gegen die von Vodafone praktizierte lange Speicherung ihrer Verkehrsdaten. Wie ihr Anwalt bekannt gab, ist vor dem AG Düsseldorf eine Klage auf Feststellung anhängig, mit den Anträgen, dass die Beklagte verpflichtet ist, Funkzellendaten (Standorterkennung), die Kennung des genutzten Endgerätes (IMEI) und die Kennung der benutzten SIM-Karte (IMSI) unverzüglich nach Beendigung der Verbindung zu löschen, sowie die Rufnummer und die Anschlusskennung eingehender Anrufe zu löschen, sobald feststeht, dass diese Daten zur Abrechnung nicht erforderlich sind. Als Begründung zieht die Klägerin die §§ 96 und 97 TKG heran, wonach Vodafone nur abrechnungsrelevante Daten speichern darf, welche unverzüglich zu ermitteln sind. Die von Vodafone vorgenommene generelle und ausgedehnte Speicherung der Daten widerspreche der gesetzlichen Regelung. 

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[IUM/ct]

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