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30.07.2012; 12:07 Uhr
BMJ schränkt Schutzbereich des geplanten Presse-Leistungsschutzrechts ein
Nur noch Suchmaschinen vom Gesetzesentwurf betroffen

Medienberichten zufolge hat das Bundesjustizministerium (BMJ) den im Juni vorgelegten Referentenentwurf des Leistungsschutzrechts für Presseverleger (vgl. Meldung vom 20. Juni 2012) deutlich entschärft und den neuen Entwurf (pdf-Datei) am vergangenen Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Laut »Spiegel Online« reagierte das BMJ damit auf die aus Kreisen der Internetwirtschaft, von Netzaktivisten und dem Wirtschaftsverband BDI geäußerte Kritik, die Regelung sei »schwammig« und führe zu einer »unkalkulierbaren Lizenzierungspflicht« (Meldung vom 5. Juli 2012). Insbesondere die Frage wer »gewerblich« im Sinne der ursprünglichen Formulierung des Gesetzentwurfes handelt, hätten den Kritikern zufolge die Gerichte klären müssen.  

Die entscheidende Änderung sei daher in Absatz 4 von § 87g UrhG vorgenommen worden. Die Neufassung laute: »Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt«. Demnach soll sich das neue Leistungsschutzrecht anders als ursprünglich vorgesehen nicht auf alle kommerziellen Nutzungen erfasster Leistungen beziehen, sondern betreffe ausdrücklich nur noch Suchmaschinen. Begründet werde dies damit, dass das skizzierte Leistungsschutzrecht angesichts neuer Rahmenbedingungen für Verleger und Nutzer »nur in dem begrenzten Umfang gewährleistet werden soll, wie dies zum Schutz berechtigter verlegerischer Interessen erforderlich ist«. Dies betreffe nur »systematische Zugriffe« auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen, deren Geschäftsmodell in besonderer Weise darauf ausgerichtet sei, für die eigene Wertschöpfung auf verlegerische Leistungen zuzugreifen. Für andere Nutzer, wie etwa Blogger, gelte das nicht.

Der neue Entwurf soll nun spätestens Mitte August im Kabinett verabschiedet werden, so dass sich das Parlament nach der Sommerpause damit beschäftigen könne. 

Update: Den neuen Gesetzesentwurf (Bearbeitungsstand 27. Juli 2012) finden Se hier (pdf-Datei).

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