mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
31.07.2012; 10:14 Uhr
Google beantragt Abweisung der Autorenklagen im »Google Books«-Streit
»Keine wirtschaftlichen Nachteile für die Rechteinhaber«

In dem seit sieben Jahren andauernden Rechtsstreit um Googles Digitalisierung von Büchern für seine Buchsuche (»Google Book Search«) vertritt Google die Ansicht, weder kurze Auszüge noch ein durchsuchbarer Katalog würden die Rechteinhaber beschädigen. Vielmehr entspreche die Nutzung der Inhalte dem »Fair Use«-Prinzip. Hierauf stützte das Unternehmen nun auch seinen Antrag, die von Autoren erhobenen Sammelklagen abzuweisen. Dies berichtet »ZDNet«. Google argumentiere, die Autoren hätten bisher keine Beweise für einen von ihnen behaupteten finanziellen Schaden vorgelegt. Aus Googles Sicht profitierten die Autoren sogar von »Google Books«, da die Datenbank Nutzern helfe, Titel zu finden und Bücher zu kaufen. Ferner sei »Google Books« im öffentlichen Interesse, da es Zugang zu Informationen biete, die sonst nicht verfügbar seien. Dies begründe eine »faire Nutzung« der gescannten Inhalte.

Nachdem das »Google Book Settlement« im März 2011 gescheitert war (vgl. Meldung vom 23. März 2011), da die ungenehmigte Digitalisierung ganzer Werke in den Augen des New Yorker Bezirksgerichts zu einem signifikanten Wettbewerbsvorteil führe und der zuständige Richter Denny Chin den Vergleichsentwurf für »nicht fair, nicht angemessen und nicht vernünftig« hielt, blieben weitere Einigungsversuche ohne Ergebnis (vgl. Meldung vom 14. Dezember 2011).

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4694:

https://www.urheberrecht.org/news/4694/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.