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29.08.2012; 13:13 Uhr
Streit um Einspeisegebühren: Kabel Deutschland verklagt Bayerischen Rundfunk
Weitere Klagen gegen ARD-Anstalten und gegen das ZDF vorbereitet

Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland hat seine bereits Ende Juli erklärte Ankündigung, im Streit mit den Öffentlich-Rechtlichen um die Einspeisegebühr notfalls vor Gericht zu ziehen (vgl. Meldung vom 31. Juli 2012), wahr gemacht und Klage gegen den Bayerischen Rundfunk eingereicht. Medienberichten zufolge soll am 25. Oktober 2012 vor der Handelskammer des LG München I die erste mündliche Verhandlung stattfinden. Ziel des größten deutschen Netzbetreibers sei es, die öffentlich-rechtlichen Sender weiter zur Entgeltzahlung für die Verbreitung ihrer Programme zu verpflichten, nachdem ARD und ZDF ihre Verträge mit den privaten Kabelnetzbetreibern zum Ende des Jahres 2012 gekündigt hatten.

Kabel Deutschland sieht die Öffentlichen-Rechtlichen durch ihren Grundversorgungsauftrag dazu verpflichtet, die Verbreitung ihrer Sender zu gewährleisten - »und das gehe eben nur über einen Vertrag«, meldet »digitalfernsehen«. ARD und ZDF halten die Einspeisegebühr hingegen für »historisch überholt« und berufen sich weiterhin auf den im RStV vorgesehenen »Must-Carry«-Status. Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein argumentiert dagegen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar laut RStV dazu verpflichtet seien, die Programme zu verbreiten, »aber eben nicht kostenlos«. »Must-Carry« bedeute auch »Must-Pay«.

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[IUM/ct]

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