mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.09.2012; 10:18 Uhr
Schauspielerin des Mohammed-Trailers geht erneut gegen YouTube vor
Cindy Lee Garcia bringt als weiteren Klagegrund die Verletzung ihres Urheberrechts vor

US-Medienberichten zufolge hat die Schauspielerin des Mohammed-Schmähfilms, Cindy Lee Garcia, nach einem erfolglosen Versuch vor einem Gericht in Los Angeles diesen Mittwoch eine weitere Klage vor einem U.S.-Bundesgericht gegen den mutmaßlichen Filmproduzenten und gegen Google eingereicht. Anders als im damaligen Verfahren klagt die Darstellerin nun auch wegen der Verletzung ihres Urheberrechts. 

Am 20. September 2012 hatte ein Gericht in Los Angeles Garcias Antrag gegen Google, den 14-minütigen Trailer des Films »Die Unschuld der Muslime« auf der von Google betriebenen Webseite »YouTube« sperren zu lassen, im einstweiligen Verfahren abgelehnt. Die Darstellerin hatte sich auf die Verletzung ihres Öffentlichkeitsrechts und ihrer Privatsphäres gestützt. Nach Ansicht der Richter konnte das Recht auf Privatsphäre jedoch nicht im Zusammenhang mit einer Rolle geltend gemacht werden (vgl. Meldung vom 20. September 2012). Im aktuellen Verfahren beruft sich Garcia einem Artikel des »Wall Street Journal« zufolge auf ihr Urheberrecht an dem Film. Nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) müsse Google auf Verlangen des Rechteinhabers auf »YouTube« auch von Dritten unrechtmäßig eingestellte Inhalte entfernen. 

Vor Einreichung der Klage hatte Garcias Anwalt, Cris Armenta, die Darstellung seiner Mandantin bei der U.S. Copyright Office als »schauspielerische Darbietung, die filmisch festgehalten wurde«, registrieren lassen. Es handele sich eben nicht um ein so genanntes »work made for hire« bei dem der Auftraggeber Urheber im Sinne des U.S. Copyright Act sei. Ein Übertragung der Rechte auf den Filmproduzenten oder ein Produktionsunternehmen sei nicht vorgenommen worden.  

Gegen den mutmaßlichen Filmproduzenten, Nakoula Bassely Nakoula, geht Garcia nun neben Verleumdung und Betrug auch wegen der Verletzung ihres Urheberrechts vor. Sie sei aufgrund der Aussagen Nakoulas davon ausgegangen, dass sie für einen Wüstenkrimi namens »Desert Warriors« engagiert worden sei. Teile der Tonspur seien durch anti-muslimische Inhalte ersetzt worden. Durch diese Täuschung und Änderung sei ihr Urheberrecht an der Darstellung verletzt worden. Die Richter in Los Angeles hatten die Klage wegen Verleumdung und Betrugs im ersten Verfahren mit der Begründung abgewiesen, die Klage habe dem Beklagten nicht zugestellt werden können. Außerdem habe die Schauspielerin keinen Vertrag mit dem Produzenten vorlegen können (vgl. Meldung vom 20. September 2012). Einem Bericht auf »Spiegel Online« zufolge, ist der vorbestrafte Nakoula diesen Donnerstag in Los Angeles wegen Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen verhaftet worden.

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4753:

https://www.urheberrecht.org/news/4753/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.