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14.10.2012; 19:28 Uhr
Bundesrat setzt sich für Beschränkung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern ein
Haftung der Hot Spot-Anbieter ist gesetzlich nicht eindeutig begrenzt

Einem Bericht von »beck-aktuell« zufolge hat der Bundesrat auf Initiative von Berlin und Hamburg die Bundesregierung am 12. Oktober 2012 gebeten, mögliche gesetzliche Maßnahmen zur Haftungsbegrenzung von WLAN-Betreibern zu prüfen (BR-Drs. 545/12 (B)). Die Haftung der Hot Spot-Anbieter wie bspw. Hotels, Cafés und Gaststätten sei nicht eindeutig gemäß § 8 TMG beschränkt. Auch aus der bisherigen Rechtsprechung ergebe sich nicht, wann sie als Störer haften. In der Entschließung des Bundesrats wird weiter darauf hingewiesen, dass Betreiber oder Nutzer der WLAN-Anschlüsse verstärkt wegen im Internet verbreiteter Inhalte abgemahnt würden. Die dabei angesetzten Streitwerte seien unangemessen hoch und existenzgefährdend. Auch zu den technischen Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Nutzung, die ein Haftungs- oder Abmahnungsrisiko ausschließen könnten, fehlten gesetzliche Vorgaben. Die bestehende Unsicherheit sei außerdem eine Hürde für die Einführung des geplanten freien WLAN in Berlin. Wie »Die Zeit« berichtet, hofft der Chef der Berliner Senatskanzlei, Björn Böhning, daher, dass die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode entsprechende gesetzliche Maßnahmen trifft.

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[IUM/kr]

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