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26.10.2012; 14:23 Uhr
»Tagesschau«-App: ARD legt Berufung ein
Außergerichtliche Gespräche mit Verlegern werden trotzdem fortgeführt

Einem Bericht des »epd« zufolge legte der NDR am 25. Oktober 2012 in Absprache mit den anderen ARD-Anstalten beim Oberlandesgericht Köln (OLG) Berufung gegen das am 27. September 2012 vom Landgericht Köln (LG) gefällte Urteil ein. Erst am 24. Oktober hatte die ARD-Vorsitzende Monika Piel auf den Medientagen in München Gespräche zwischen der ARD und den Verlagen zu dem Thema »Tagesschau«-App angekündigt und angegeben, einer außergerichtlichen Einigung optimistisch entgegenzusehen (vgl. Meldung vom 25. Oktober 2012). Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, ob die ARD Berufung einlegen würde. Trotz dieses Schritts sollen die Gespräche aber im November dieses Jahres geführt werden. Wie die »Tagesschau« online berichtet, will die ARD unabhängig von der Berufung gegen das Urteil weiterhin versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen.

Das Landgericht Köln hatte durch Urteil vom 27. September 2012 auf eine Klage von acht Verlagen hin die »Tagesschau«-App in der Version vom 15. Juni 2011 mit dem Rundfunkstaatsvertrag für nicht vereinbar erklärt und ein Vertriebsverbot für diese Version ausgesprochen (Az.: 31 O 360/11 - Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt.) Ein generelles Verbot der App verhängte das Gericht nicht (vgl. Meldung vom 27. September 2012).

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[IUM/kr]

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