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26.10.2012; 17:37 Uhr
SPD und Linke fordern Begrenzung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber im Bundestag
Linke: Haftungsprivilegierung soll auch für Unterlassungsanspruch gelten

Wie aus einer aktuellen Meldung des Bundestags hervorgeht, hat die SPD-Fraktion am Donnerstag einen Antrag ins Parlament eingebracht, um das Haftungsrisiko für die Betreiber von WLAN Netzen im öffentlichen Raum zu beschränken. Hierin verweist die Fraktion auf eine entsprechende Initiative der Länder Berlin und Hamburg im Bundesrat. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung daraufhin am 12. Oktober 2012 gebeten, mögliche gesetzliche Maßnahmen zur Haftungsbegrenzung von WLAN-Betreibern zu prüfen (BR-Drs. 545/12 (B) (vgl. Meldung vom 14. Oktober 2012). Die Haftung der Hot Spot-Anbieter wie bspw. Hotels, Cafés und Gaststätten sei nicht eindeutig gemäß § 8 TMG beschränkt. Auch die Linke fordert eine Haftungsbeschränkung der WLAN-Betreiber und legte wie »iRights« berichtet bereits einen konkreten Gesetzesentwurf vor. Als Vorlage diente der Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V

SPD und Linke verlangen - wie schon die Initiative des Bundesrats - eine Erweiterung der Haftungsbeschränkung, die gem. § 8 TMG für sogenannte Access-Provider gilt, auf WLAN-Betreiber. Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge hätten oft Probleme wegen der Störerhaftung, falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt würden. Die SPD fordert darüber hinaus eine Konkretisierung der Vorkehrungspflichten gegen Missbrauch. Die Linke geht dagegen weiter. Dem Wortlaut des Gesetzesentwurfs soll das Haftungsprivileg auch dann gelten, wenn es »gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten«, betrifft. Das Haftungsprivileg soll außerdem auch für Unterlassungsansprüche gelten.

Nach der ersten Beratung des Antrags im Bundestag erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Lars Klingbell, in einer Pressemitteilung der Fraktion, es sei nicht hinnehmbar, dass das Potenzial von WLAN-Netzen für den Netzzugang im öffentlichen Raum aufgrund der bestehenden Haftungsrisiken brachliege. Er forderte die Bundesregierung daher auf, »konkrete Vorschläge zur Änderung des TMG vorzulegen, die die Haftungsbeschränkung für WLAN-Betreiber begrenzen und Rechtssicherheit für den Betrieb von öffentlichen WLAN-Netzen schaffen«.

Dokumente:

[IUM/kr]

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