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20.11.2012; 11:13 Uhr
Erster Verhandlungstag im Urheberrechtsverfahren um Loriot-Biographie
LG Braunschweig: etwa die Hälfte der Zitate ist zulässig, die andere Hälfte nicht

Vor dem Landgericht Braunschweig (LG Braunschweig) wurden heute am ersten Verhandlungstag des Urheberrechtsverfahrens um die Loriot-Biographie des Riva-Verlags, 68 Zitate des Humoristen besprochen. Dies meldet der »Tagesspiegel«. Die Tochter des im letzten Jahr verstorbenen Vicco von Bülow, alias Loriot, hatte im Juli dieses Jahres Klage gegen den Riva Verlag eingereicht (vgl. Meldung vom 6. Juli 2012). Susanne von Bülow verlangt mit ihrer Klage, die Biographie vom Markt nehmen zu lassen sowie die Zahlung von Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen. Das Buch enthalte Zitate von Loriot über sein Leben und Wirken, deren Verwendung von den Erben nicht zugestimmt worden sei. Nach Ansicht der Klägerin sind alle Zitate aufgrund der ausreichenden individuellen Prägung und des hintergründigen Humors urheberrechtsfähig. Das Zitatrecht gem. § 51 UrhG sei nicht anwendbar, da den verwendeten Zitaten in der Biographie keine dienende Funktion zukäme. Der Verlag weist die Vorwürfe zurück. In dem Buch werde ein »übliches Verfahren der Zitierung« verwendet. Die Biographie bestehe zu acht Prozent aus Zitaten und jede Quelle sei korrekt nachgewiesen. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass es sich um eine Biographie über einen Künstler handele, bei der es darum gehe, sein kreatives Schaffen auch durch Aufnahme von Zitaten aufzuzeigen.

Nach Angaben des »Tagesspiegel« geht das Gericht davon aus, dass etwa die Hälfte der Zitate unzulässig sind, die andere Hälfte nicht. Die Tochter Loriots will jedoch weiterhin keines der Zitate im Buch akzeptieren. Eine gütliche Einigung ist gescheitert. Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 16. Januar 2013 festgelegt.

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