mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.11.2012; 10:25 Uhr
Wissenschaft kritisiert Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Max-Planck-Institut: »Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen«

Die Kritik an dem vom Bundeskabinett im August verabschiedeten Entwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger reißt nicht ab. Nun melden sich Urheberrechtsexperten in einer Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zu Wort. Nach Ansicht der Experten fehlt es an »jeder Grundlage, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden«. Der Regierungsentwurf erscheine gesamthaft als »nicht durchdacht«. Er lasse sich auch »durch kein sachliches Argument rechtfertigen«.  

Nach dem Gesetzesentwurf erhalten Presseverleger das Recht, gewerblichen Anbietern von Suchmaschinen und gewerblichen Anbietern von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten,  zu verbieten, ihre Erzeugnisse oder Teile hiervon im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Nach der Stellungnahme ist der Bedarf für ein solches Schutzrecht bislang nicht nachgewiesen worden. Es bestehe die Gefahr »unabsehbarer negativer Folgen«.

Nach Ansicht der unterzeichnenden Wissenschaftler ist der heute übliche Sachverhalt solche Textteile (»Snippets«) als Links zu verwenden, über die ein Benutzer auf die Originalseite des Presseverlegers geleitet wird, im Prinzip schon von dem aktuellen Urheberrechtsgesetz erfasst, soweit es sich bei dem Textteil um einen Werkbestandteil handelt. Dies sei bei einer sehr knappen Zahl aneinandergereihter, üblicher Wörter nicht mehr der Fall. In diesen Fällen dürfe das Urheberrecht jedoch nicht greifen, da dies sonst ein Blockade für Links, die minimale Hinweise auf den zu findenden Inhalt enthalten, mit sich bringen würde.

Weiter gehen die Wissenschaftlicher nicht davon aus, dass die Presseverleger das Verbotsrecht tatsächlich durchsetzen werden, da sie auf die Linksetzung der Suchmaschinenbetreiber angewiesen seien. Es gehe vielmehr darum, dass Presseverleger nun die Möglichkeit hätten, Lizenzeinnahmen zu erzielen. Unberücksichtigt blieben hierbei die Betreiber kleiner Anwendungen im Internet, die finanziell nicht in der Lage seien, Lizenzgebühren zu zahlen. Die Folge sei, dass vielfach auf deutsche Presseprodukte nicht mehr unter der Verwendung von Snippets verlinkt werden würde. Leidtragende wären neben den Verlegern und den Autoren der Beiträge auch die deutsche Wirtschaft und die Allgemeinheit.

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4813:

https://www.urheberrecht.org/news/4813/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.