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27.01.2013; 10:01 Uhr
Schleswig-Holstein plant Einspruch gegen Leistungsschutzrecht im Bundesrat
Piraten: Bundesregierung schafft mit ihrem Entwurf mehr Verwirrung als Klarheit

Schleswig-Holstein hat beschlossen, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Bundesrat zu blockieren. Zwar handelt es sich bei dem Gesetz nicht um ein Zustimmungsgesetz. Um dennoch Einspruch im Bundesrat zu erheben, müsste dort eine Mehrheit dieses Votum mittragen. Anschließend müsste eine Einigung im Vermittlungsausschuss herbeigeführt werden. Die Schleswig-Holsteinischen Piraten hatten einen entsprechenden Antrag gegen das Leistungsschutzrecht im Kieler Landtag eingereicht.

Wie »Heise Online« berichtet, begrüßte Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender der Landtagsfraktion, die Annahme des Antrags durch das Länderparlament. Die Piraten sehen den von der Bundesregierung behaupteten Nutzen des Leistungsschutzrechts, die Vielfalt oder Qualität von journalistischen Angeboten zu fördern, nicht. Das vorgeschlagene Schutzrecht sei daher abzulehnen. Vor allem sei zu bedenken, dass anerkannte technische Standards existierten, die es Seitenbetreibern ermöglichten, Inhalte für eine Verwertung durch Suchmaschinen zu sperren. Die Bundesregierung schaffe mit ihrem Entwurf mehr Verwirrung als Klarheit. Zentrale Fragen der Umsetzung blieben unbeantwortet. So z. Bsp. wann eine gewerbliche Nutzung vorläge oder die Frage, wie sich kleine Textteile von Zitaten unterscheiden. Festzuhalten sei, dass der Entwurf nicht nur in seiner Zielsetzung abzulehnen sei, sondern auch erhebliche Mängel aufweise.

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