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15.02.2013; 11:21 Uhr
Nordrhein-Westfalen wird Entschließungsantrag gegen »Abmahnabzocke« im Bundesrat stellen
Thomas Kutschaty: »Leider müssen wir die Bundesregierung zum Handeln treiben.«

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat auf Vorschlag des Justizministers Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013 einen Entschließungsantrag einzubringen, um den Abmahnmissbrauch einzudämmen. Dies meldet das »Justizportal Nordrhein-Westfalen«. Die Bundesjustizministerin habe in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der »Abmahnabzocke« kurzfristig zu lösen. Eine Begründung für die letzte Verschiebung der Verabschiedung durch das Kabinett am 6. Februar 2013 habe sei nicht gegeben worden.

Kutschaty kommentiert das Vorgehen der Landesregierung folgendermaßen: »Leider müssen wir die Bundesregierung zum Handeln treiben. Denn die Bundesregierung schafft durch ihre Untätigkeit regelrecht ein Biotop für Abmahnwahnsinn in Deutschland!«. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale gehe aufgrund von Erhebungen von rund 220.000 Abmahnungen allein für das Jahr 2011 aus. Die geltend gemachten Gesamtforderungen sollen sich in diesem Zeitraum nach Angaben der Verbraucherzentrale auf insgesamt rund 165 Millionen Euro belaufen haben.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hatte die Verabschiedung des von der Koalition im Januar 2013 vorgelegten Kompromissentwurfs eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen des u.a. Abmahnwesens durch sein Veto in letzter Minute verhindert. Wie »Heise Online« berichtet verlautete am 12. Februar aus Kreisen der FDP, dass das Vorhaben kurz vor dem Scheitern stehe. Die Änderungsforderungen stoßen danach in der FDP auf erbitterten Widerstand. Der Spielraum für Verhandlungen sei »gleich Null«. Wie »iRights Info« berichtet, will Marco Buschmann, FDP-Rechtspolitiker von einem möglichen Scheitern auf Nachfrage nicht wissen. Die Koalitionsfraktionen hätten sich auf den Vorschlag des Bundesjustizministeriums geeinigt. »Daher gibt es keinen vernünftigen Grund, warum das Gesetz nicht in dieser Legislaturperiode zustande kommen sollte«, erklärte Buschmann am Mittwoch.

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[IUM/kr]

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