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22.02.2013; 21:58 Uhr
Eco- und Google-Gutachten: Leistungsschutzrecht für Presseverleger verstößt gegen Grundgesetz
Grundrechte der Internetnutzer, der Suchmaschinenbetreiber und der Urheber werden verletzt

Ein von dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) und Google Deutschland in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dem von Prof. Alexander Blankenagel und Prof. Wolfgang Spoerr von der Humboldt Universität Berlin erstellten Gutachten zufolge werden durch das von der Koalition geplante Recht die Grundrechte der Internetnutzer auf Informationsfreiheit, die Berufsfreiheit der Suchmaschinenbetreiber und die Meinungsäußerung der Urheber von Presseerzeugnissen, die im Internet veröffentlicht werden, verletzt. Letztere behielten zwar das Urheberrecht an ihren Texten, könnten dieses jedoch nicht mehr frei nutzen, da die Presseverlage vergleichbare Rechte an denselben Texten erhielten.

Zudem würden in dem Entwurf viele unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, womit ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz gegeben sei. Auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz werde nicht eingehalten. Die Verlage hätten bereits die Möglichkeit ihre Online-Angebote zu schützen. Damit fehle es an einem Rechtfertigungsgrund für die geplante Neuregelung.

Auch sei das Leistungsschutzrecht mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. Suchmaschinenbetreiber und andere Informationsdienste würden ohne ausreichende Begründung gegenüber anderen Gewerbetreibenden die weiter Presseinhalte anhand von Auszügen verlinken dürften, benachteiligt.

Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik, Recht und Regulierung, hält das Gesetzesvorhaben nach den Ergebnissen des Rechtsgutachtens für politisch gescheitert: »Die verfassungsrechtlichen Kollateralschäden dieses Vorhabens sind unglaublich - damit haben sich die Ausschüsse des Bundestags aber überhaupt nicht beschäftigt. All diese Fragen müssten erst einmal gelöst werden, bevor man auch nur daran denken kann, im Bundestag abzustimmen. Und gebraucht würde ein solches Gesetz dann immer noch nicht.«

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