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27.02.2013; 19:03 Uhr
Rechtsauschuss stimmt Leistungsschutzrecht in abgeschwächter Form zu
Bundestag stimmt diesen Freitag über den Entwurf ab

Einer Pressemitteilung des Bundestags zufolge hat der Rechtsausschuss in seiner heutigen Sitzung den Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Entwurf, während die Oppositionsfraktionen ihn ablehnten. Die Anträge der Opposition, wegen der Kompromissformel eine weitere Anhörung anzusetzen, wurden am Mittwoch in Berlin abgelehnt. Die Änderung, auf die sich die Koalition gestern geeinigt hatte, sieht vor, dass »Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte« unentgeltlich von Suchmaschinen zugänglich gemacht werden dürfen (vgl. Meldung vom 26. Februar 2013).

Wie die »Welt« hinweist, können damit die kurzen Textanrisse (»Snippets«), die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Eine konkrete Textlänge, die die lizenzfreie Nutzung haben darf, wird allerdings nicht festgelegt. Bereits am Freitag wird das Bundestagsplenum den Entwurf in zweiter und dritter Lesung beraten und über die geänderte Fassung abstimmen.

Dokumente:

[IUM/kr]

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