mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
01.03.2013; 19:03 Uhr
Bundestag verabschiedet Leistungsschutzrecht
Änderungsfassung des Rechtsausschusses erhielt 293 Ja-Stimmen

Wie der Bundestag berichtet wurde die Initiative der Bundesregierung für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (vgl. Meldung vom 27. Februar 2013) am heutigen Freitag mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. 293 Abgeordnete votierten für den Gesetzentwurf, 243 stimmten gegen ihn. Es gab drei Enthaltungen. Der Pressemitteilung zufolge ist Ziel des Gesetzes, eine Schlechterstellung der Presseverlage im Online-Bereich gegenüber anderen Werkmittlern zu vermeiden. Allerdings sei die Novelle durch die im Ausschuss geänderte Fassung, die auf einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beruhe, relativiert worden. Zugunsten der Suchmaschinenbetreiber ist nun festgelegt: »Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.« 

Die Änderung soll laut Stephan Thomae (FDP) dazu beitragen »Die Lotsenfunktion der Suchmaschinen im Internet« zu erhalten. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage begründete er damit, dass in anderen Bereichen wie beispielsweise für die Film- und Musikbranche derartige Leistungsschutzrechte bereits bestünden. Dr. Günter Krings (CDU) verteidigte das Recht damit, dass ein »freies und faires Internet« einen Rechtsrahmen brauche. Das Presseangebot könne das Internetangebot nicht quersubventionieren. Wer es als fair empfinde, dass nicht nur an den Kiosken, sondern auch im Internet für Presseerzeugnisse zu zahlen sie, müsse dem Gesetz zustimmen.

Brigitte Zypries (SPD) sieht die Schwierigkeit des Gesetzes darin, dass es als Verbotsrecht ausgestaltet sei. Dies führe dazu, dass jeder, auch ein Kleingewerbler, der seine Produkte im Internet auffindbar machen möchte, Lizenzverträge abschließen müsse. Auch Dr. Konstantin von Notz (Bündnis90/Die Grünen) bemängelte das Gesetz, das seiner Ansicht nach »keinem Verlag, keiner Journalistin und keinem Journalisten« helfe. Es handele sich lediglich um ein Beschäftigungsprogramm für Juristen. »Wir als Gesetzgeber können die Probleme nicht an die Rechtsprechung outsourcen«, erklärte von Notz. Dr. Petra Sitte (Die Linke) schloss sich Brigitte Zypries an, und wies darauf hin, dass nun unzählige Online-Anbieter mit Tausenden von Verlagen Verhandlungen führen müssten. Insgesamt seien das »Dinge, die sich nur große Verlage leisten können, mit vollen Kriegskassen und großen Rechtsabteilungen.«

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4890:

https://www.urheberrecht.org/news/4890/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.