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17.03.2013; 18:59 Uhr
Kabel Deutschland scheitert im ersten Verfahren um Einspeisegebühren
LG Köln wies Klage gegen WDR als unzulässig und unbegründet ab

Kabel Deutschland hat einem Bericht des WDR zufolge eine Niederlage in einem der von ihm geführten Prozesse gegen die öffentlich-rechtlichen Sender wegen der Kabeleinspeisegebühren erlitten. Das Landgericht Köln (LG Köln) wies am 14. März 2013 eine Klage gegen den WDR als größtenteils unzulässig und unbegründet ab (Az.: 31 O 466/12 - Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Mit den Klagen geht Kabel Deutschland gegen die Kündigungen der bis Ende 2012 geltenden Kabelverträge durch die Öffentlich Rechtlichen vor, um die öffentlich-rechtlichen Sender damit weiter zur Entgeltzahlung für die Verbreitung ihrer Programme zu verpflichten. Nach Ansicht von ARD und ZDF ist es nicht mehr zeitgemäß, dass die Rundfunkanstalten für die Verbreitung ihrer Programme Geld an die privaten Netzbetreiber zahlen müssen. Die Einspeiseentgelte seien »historisch begründet gewesen« und überholt. Zur Begründung ziehen ARD und ZDF die so genannten »Must-Carry«-Regeln nach §§ 50 ff. RStV, insbesondere § 50b RStV heran, wonach Kabelnetzbetreiber grundsätzlich einer gesetzlichen Einspeiseverpflichtung für alle digitalen Hörfunk- und Fernseh-Hauptprogramme von ARD und ZDF unterliegen. Kabel Deutschland argumentiert unter Berufung auf ein in Auftrag gegebenes Gutachten dagegen, dass mit den Privilegien der Öffentlich-Rechtlichen auch eine Entgeltpflicht verbunden sei. 

Wie der WDR berichtet, sah das LG Köln die Klage gegen den WDR als unzulässig an, da Kabel Deutschland nicht gegen die einzelne Rundfunkanstalt klagen könne. Der Vertrag sei mit allen ARD-Anstalten gemeinsam geschlossen worden. Darüber hinaus ist die Kündigung des Kabelvertrags nach Ansicht des Gerichts wirksam. Auch ein Missbrauch der Marktmacht liege nicht vor. Nach Angaben des WDR hatten ARD, ZDF und ARTE bisher jährlich 60 Mio. Euro gezahlt.

Dokumente:

[IUM/kr]

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