USA: Fernsehsender bislang erfolglos gegen TV-Streaming-Dienst Aereo
Ein US-Gericht hat am Montag zugunsten des TV-Streaming-Dienstes Aereo entschieden. Mehrere US-Fernsehsender hatten gegen den Dienst, der gegen eine Jahresgebühr frei über Antenne empfangbare digitale TV-Programme live durch das Internet zu seinen Kunden streamt, geklagt. Aereo umfasst laut »Heise online« 30 Kanäle und wird bislang nur in New York angeboten, will sich aber nach eigener Ankündigung noch in diesem Jahr auf 22 weitere US-Städte ausweiten. Die Sender wehren sich gegen den TV-Streaming-Dienst mit der Begründung, dass nur ihnen das Recht zustehe, zu bestimmen, wer das Sendesignal aufbereitet und an Dritte weiterleitet. Aereo habe nicht das Recht zur Aufzeichnung oder Weiterleitung ihrer Programme erworben.
Das Gericht vertrat eine andere Auffassung und verglich in seinem Beschluss (pdf) die Nutzung des Dienstes mit der Nutzung eines herkömmlichen TV-Gerätes samt Fernbedienung bzw. mit der Nutzung eines herkömmlichen Videorekorders. Aereo schaffe nur einen technischen Zugang zum TV-Angebot, woran juristisch nichts auszusetzen sei. Den Sendern bleibt nun noch die Anrufung eines höheren Gerichts.
Dokumente:
- Artikel in The New York Times vom 1. April 2013
- Meldung bei Heise Online vom 2. April 2013
- Vergleichbare Entscheidung des OLG Dresden »Save.TV« vom 14. Juli 2011 (Az.: 14 U 801/07; Volltext bei Beck Online), vgl. auch Meldung vom 14. Juli 2011
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