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17.04.2013; 16:57 Uhr
Gesetzesänderung soll Bestand der Künstlersozialkasse sichern
Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur Kontrolle von KSK-Beiträgen

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihre Abgabe entrichten. Dies berichtet »Journalist Online«. Eine Gesetzesänderung soll nun das gesamte System und damit die Altersversorgung freischaffender Künstler und Journalisten sichern. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will die Einnahmeverluste der KSK nachhaltig stoppen und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) per Gesetz dazu verpflichten, zu kontrollieren, ob die so genannten Verwerter - Einrichtung oder Unternehmen, die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen - ihren Anteil an der Finanzierung der Kasse auch tatsächlich leisten. Der Gesetzesentwurf sieht die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der Betriebsprüfungen vor. 

Wirtschaftsverbände und Handelskammern fürchten allerdings mehr Bürokratie und hohe Verwaltungskosten, meldet »Meedia«. Am 22. April soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales in öffentlicher Sitzung Sachverständige zu dem Gesetzesentwurf anhören.

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