mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
24.05.2013; 14:31 Uhr
Schweiz will Urheberrechtsverletzungen im Internet konsequenter ahnden
Arbeitsgruppe gibt erste konkrete Empfehlungen

Provider sollen nach einer Anzeige oder auf Anweisung der eidgenössischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (»Kobik«) den Zugang zu »offensichtlich illegalen Quellen« sperren. Dies schlägt die seit Herbst 2012 eingesetzte »Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten« (»AGUR12«) vor. Vor allem gehe es dabei auch um illegale Angebote aus dem Ausland, so ein Bericht von »Golem« unter Berufung auf die »Neue Zürcher Zeitung«. 

Die Internetanbieter sollen mehr in die Verantwortung gezogen werden, so das Gremium. So sollen Nutzer, die »in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen« Warnhinweise von den Providern erhalten. Im Wiederholungsfall sollen die Nutzer auch zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden können. Zudem sollen Provider illegales Material auf Hinweise der Rechteinhaber hin entfernen müssen. Laut »musikmarkt« räume die »AGUR12« ein, dass zur Implementation aller Vorschläge wahrscheinlich Gesetzesänderungen in den Bereichen Fernmelderecht, Prozessrecht und Datenschutz nötig würden. Auch die »Verhältnismäßigkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahmen« seien noch zu prüfen. Der Schlussbericht der »AGUR12« wird Ende des Jahres erwartet. 

Bisher hat sich die »Kobik« hauptsächlich mit der Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder beschäftigt. Nun soll sie entweder erweitert werden oder alternativ eine neue Behörde nach dem Vorbild der »Kobik« geschaffen werden. 

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