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14.06.2013; 14:37 Uhr
Klage gegen YouTube wegen Marlene-Dietrich-Aufnahmen
YouTube soll Zugänglichmachung von 40 Videoaufnahmen unterlassen

Die Marlene Dietrich Collection GmbH (DMDC), welche die Rechte von Marlene Dietrich vertritt und von ihren Erben u.a. zum Schutz von Persönlichkeitsrecht und Lebenswerk der verstorbenen Diva eingerichtet wurde, klagt vor dem OLG München gegen YouTube. Mit ihrer Klage fordert die Gesellschaft Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung von insgesamt 40 Videoaufnahmen mit Marlene Dietrich in Deutschland. Dies meldet u.a. die »Berliner Morgenpost«. 

In erster Instanz hat das LG München I eine grundsätzliche Haftung von YouTube bejaht und die Zugänglichmachung eines Musiktitels verboten. Das Gericht habe entschieden, dass für Dietrich der eingeklagte urheberrechtliche Schutz nur eingeschränkt gelten könne, da die Künstlerin im Zusammenhang mit ihrer Flucht vor den Nazis 1937 die deutsche Staatsbürgerschaft verloren habe. Laut Anwalt der DMDC, Nikolaus Reber, hatte die Künstlerin bis zu ihrem Tod neben der amerikanischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft, weshalb sie den Schutz des deutschen Urheberrechts in vollem Umfang genieße. Auch wenn Marlene Dietrich die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Verleihung der US-amerikansichen verloren haben sollte, seien die streitgegenständlichen Titel nach Auffassung der Klägerin über die Staatsverträge ausreichend geschützt.

Neben dieser hat das OLG eine Reihe weiterer Fragen zu klären. So müsse dem Vorsitzenden Richter zufolge geprüft werden »wann die einzelnen Sachen erschienen sind« und in welcher Form die Vervielfältigung erfolgt sei. Es bedürfe qualifizierter Hinweise auf bereits erfolgte Verletzungen. Ferner sei es zu klären, ob das jeweilige Werk im Inland ausreichend geschützt ist. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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