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16.06.2013; 08:58 Uhr
USA: Klage auf gebührenfreies »Happy Birthday«
US-Produktionsfirma meint: Der Song ist Allgemeingut

Die US-Produktionsfirma Good Morning to You Productiobs (GMTY) wollte das weltweit bekannte Lied »Happy Birthday« in einem ihrer Filme verwenden und sollte hierfür 1.500 US-Dollar an Warner/Chappell Music zahlen. Dies war für das Unternehmen Anlass, Klage gegen das amerikanische Musikunternehmen zu erheben. Onlinemeldungen zufolge fordere GMTY Warner/Chappell Music auf, die Rechte an dem Song abzugeben, ihn kostenlos verfügbar zu machen und die Gebühreneinnahmen der vergangenen vier Jahre zurückzuzahlen. 

GMTY ist der Ansicht, die Urversion des Songs stamme aus dem 19. Jahrhundert. Die Melodie sei von den Schwestern Mildred J. Hill und Patty Smith Hill als Begrüßungslied im Kindergarten komponiert worden. Erst nach langer Entwicklung sei »Happy Birthday«, wie wir es heute kennen, entstanden. Dementsprechend halte die Klägerin das Lied für Allgemeingut. Warner habe keine Rechte an dem Song. »Der Song wurde von der Allgemeinheit geschaffen, er gehört der Allgemeinheit und muss an die Allgemeinheit zurückgehen«, so einer der Anwälte der Klägerin. Falls doch Urhebrrechte an Teilen des Songs bestanden hätten, wären diese laut Klägerin spätestens 1921 abgelaufen. Wenn überhaupt könne Warner/Chappell Music allenfalls eingeschränkte Rechte an einer Klavierfassung aus dem Jahr 1935 geltend machen.

Das Copyright auf »Happy Birthday« bringt Warner/Chappell Music derzeit etwa 2 Millionen US-Dollar pro Jahr ein. Damit ist das Lied laut »SZ Online« eines der einträglichsten Musikstücke weltweit im Portfolio. 1988 hat der Musikkonzern die Rechte für 25 Millionen US-Dollar erworben. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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