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19.09.2013; 17:01 Uhr
VG Wort will über zukünftige Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts beraten
Wahrnehmung der Rechte der Presseverleger und der Autoren unter einem Dach

Wie die VG Wort mit heutiger Pressemitteilung bekannt gab, will sie in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Ende November 2013 über eine zukünftige Wahrnehmung des am 1. August in Kraft getretenen Leistungsschutzrechts des Presseverlegers und des Beteiligungsanspruchs des Urhebers an den Vergütungen aufgrund des Leistungsschutzrechts beraten. Sie spricht sich für eine gemeinsame Rechtewahrnehmung innerhalb einer Verwertungsgesellschaft aus. Falls von den Rechteinhabern gewünscht, könnten die Wahrnehmungsverträge der VG Wort dahingehend erweitert und die Forderungen aus dem neuen Recht in Zukunft von ihr durchgesetzt werden.

Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG Wort betont, »eine zukünftige Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger durch die VG Wort würde die seit ihrer Gründung im Jahr 1958 erfolgreiche Wahrnehmung bestimmter Rechte von Autoren und Verlagen (auch Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen) sinnvoll ergänzen. Gleichzeitige würde sichergestellt werden, dass auch die Urheber angemessen an den Einnahmen beteiligt werden.« 

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