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11.10.2013; 17:31 Uhr
EGMR: Betreiber von Internetportal verantwortlich für anonyme Nutzerkommentare
Urteil gegen Portalbetreiber verletzt nicht dessen Recht auf Meinungsfreiheit

Gestern hat der EGMR die Klage eines großen Nachrichtenportals in Estland wegen Verletzung seiner Meinungsfreiheit zurückgewiesen und mit Urteil entschieden, dass der Betreiber des Online News-Portals für Nutzerkommentare - auch anonyme/pseudonyme - haften muss (Appl. no. 64569/09). Vor fünf Jahren hatten estnische Gerichte den Portalbetreiber wegen beleidigender Kommentare seiner Leser zu einer Geldstrafe von umgerechnet 320 Euro verurteilt. Vor dem EGMR argumentierte der Betreiber des Nachrichtenportals, die estnischen Gerichte hätten sein Recht auf Meinungsfreiheit beschnitten.

Der EGMR hielt die estnische Enscheidung hingegen für berechtigt. Sie verstoße nicht gegen Art. 10 EMRK. Trotz eindeutiger Warnungen an die Nutzer und automatischer Wortfilter habe der Portalbetreiber nicht genug getan, um beleidigende Kommentare schnell zu entfernen. Da die Urheber der Kommentare aufgrund nicht zwingender Registrierung nur schwer zu ermitteln seien und weil der Betreiber des Internetportals durch die Kommentare einen wirtschaftlichen Vorteil erlange, sei es zweckmäßig und angemessen, den Betreiber selbst verantwortlich zu machen.  

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