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21.10.2013; 15:01 Uhr
Musikindustrie geht erfolgreich gegen »YouTubeMP3«-Converter vor
LG Hamburg: Dienst nicht rechtskonform

Wie der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) mitteilt, haben sich drei Plattenfirmen erfolgreich gegen den Betreiber des »YouTubeMP3«-Converter durchgesetzt. Mit dem Onlinedienst, einem sogenannten »Stream-Ripper«, können Nutzer Videos der Plattform »YouTube« in ein Audio-Format umwandeln. Problematisch dabei war, dass der Betreiber jede konvertierte MP3-Datei auf seinen Servern speicherte, um diese bei künftigen Nutzeranfragen nur noch als Download bereitstellen zu können. Darin sahen die Kläger einen Urheberrechtsverstoß und bekamen Recht.

Nachdem die Beklagte laut BVMI noch in der mündlichen Verhandlung im September entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben und sich strafbewehrt verpflichtet hat, es zu unterlassen, die betroffenen Musikstücke zu vervielfältigen bzw. öffentlich zugänglich zu machen, hat das LG Hamburg den Rechtsstreit für erledigt erklärt. Zugleich habe die Vorsitzende Richterin aber dringend dazu geraten, »den Dienst rechtskonform auszugestalten«. Die Vorgehensweise widerspreche dem deutschen Urheberrecht nach § 16 UrhG und § 19a UrhG.

»Der aktuelle Fall gewährt tiefe Einblick in die Funktionsweise sogenannter Mitschneidedienste und entlarvt dabei ein Täuschungsmanöver, mit dem nicht nur die Rechteinhaber, sondern auch die Nutzer dieser Dienste hinters Licht geführt werden«, so Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI. »Unter dem Deckmantel der Privatkopie wird vorgegaukelt, alles gehe mit rechten Dingen zu, obwohl der Nutzer - ohne es zu wissen - defacto eine illegale Downloadplattform in Anspruch nimmt.«

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