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08.11.2013; 13:22 Uhr
Große Koalition will Haftungsprivilegien von Sharehostern einschränken
Prompte Kritik aus Kreisen der deutschen Internetwirtschaft

Die Haftungsprivilegien von Hostprovidern aus dem Telemediengesetz (TMG) sollen eingeschränkt und auch Zugangsanbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Darauf hat sich Medienberichten zufolge die Arbeitsgruppe »Innen und Justiz« im Rahmen der Koalitionsgespräche zwischen Union und SPD verständigt. So sollen massenhafte Urheberrechtsverletzungen durch Online-Plattformen, die auf illegalen Geschäftsmodellen basieren, unterbunden werden.

Speicherdienste sollen sich »nicht länger hinter dem Haftungsprivileg für Hostprovider verstecken können«. Ein »Three-Strikes«-Modell werde es aber nicht geben. Wie »Heise Online« berichtet, lehnen SPD-Netzpolitiker die von Unionspolitikern geforderten Warnhinweise ab, »da technisch erforderlich sei, den gesamten Datenstrom zu kontrollieren; das wäre ein Grundrechtseingriff und mit der Wirkung einer totalen Postkontrolle gleichzusetzen.«

Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Branchenverbands eco kritisiert einem weiteren Bericht bei »Heise Online« zufolge die Pläne der geplanten Großen Koaltion: »Eine Verschärfung der Haftungsregelung für Host- und Accessprovider würde einem ganzen Wirtschaftszweig die rechtlichen Rahmenbedingungen unter den Füßen wegziehen.« Hosting- und Accessprovider betreiben laut Süme die Infrastruktur für nahezu alle anderen Industriezweige in Deutschland. »Sie sind der Garant für die Zukunftsfähigkeit der Informationsgesellschaft.« Der Versuch, in die Haftungsregeln dieser Branche einzugreifen, sei daher »höchst gefährlich und angesichts einzelner Urheberrechtsverletzungen im Internet auch maßlos überzogen«.

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[IUM/ct]

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