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15.11.2013; 16:49 Uhr
Berufsverbände stellen Aufteilungsmodell für Erlösbeteiligungen bei Kinofilmverwertung vor
»Klare Regelungen, rechenbare Zahlen und erhebliche Rückstellungen für Eventualfälle«

Die Branchenverbände Berufsverband Kinematografie e.V. (BVK) und Interessenverband Deutscher Schauspieler e.V. (IDS) haben gestern ein neues Modell zur Aufteilung von Erlösbeteiligungen bei der Verwertung von Kinofilmen vorgestellt. In drei Sitzungen wurde der gemeinsamen Pressemitteilung zufolge in der »ArbeitsGemeinschaft Filmkünstler« (»AGF«) über die Aufteilung zwischen Filmurhebern und ausübenden Künstlern - und innerhalb der Gemeinschaft der Filmurheber - diskutiert. Der daraus hervorgegangene Vorschlag orientiere sich an geltendem Recht und berücksichtige, dass neben den regelmäßig anerkannten Berechtigten auch andere Filmschaffende im Einzelfall beteiligungsberechtigt seien können. 

Das sogenannte »Münchner Aufteilungsmodell« bewertet die Regieleistung als wichtigsten schöpferischen Beitrag mit mehr als der Hälfte des Urheberanteils. Die Beteiligungsrelation zwischen Filmurhebern und ausübenden Künstlern betrage nach dem Modell 58 % zu 42 %. Von den Erlösbeteiligungen der Filmurheber und ausübenden Künstler würden für »Eventualfälle«, also Filmschaffende, die nur im Einzelfall als Miturheber eines Filmwerkes angesehen werden können (z.B. Tonmeister, Maskenbildner, Stuntleute) zusammen 5 % der Erlöse einbehalten und gegebenfalls an diese verteilt. Unter den Filmschaffenden, die im Allgemeinen als Filmurheber anzusehen sind, werde wie folgt verteilt: Regie 55 %, Kamera/Bildgestaltung 20 %, Schnitt 15 %, Szenebild 6 % und Kostümbild 4 %. 

Die Aufteilung lehne sich, abgesehen von den Modifikationen, die dem Wandel der Kinofilmherstellung und der dadurch veränderten Schaffensrealität der Filmurheber geschuldet sei, an die vom DPMA geprüften und genehmigten Größen der Verteilung innerhalb der VG Bild-Kunst an. 

Institutionen:

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