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20.11.2013; 17:55 Uhr
Regieverband kritisert »Münchner Aufteilungsmodell« für Erlösbeteiligungen bei Kinofilmverwertung
BVR setzt auf weitere Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregel

Der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure (BVR) übt Kritik an dem in der vergangenen Woche vom Berufsverband Kinematografie e.V. (BVK) und dem Interessenverband Deutscher Schauspieler e.V. (IDS) vorgestellten neuen Modell zur Aufteilung von Erlösbeteiligungen bei der Verwertung von Kinofilmen (vgl. Meldung vom 15. November 2013). Das vom BVR als »Fantasiewerk« bezeichnete »Münchner Aufteilungsmodell« sei ebenso ungeeignet, Erlösbeteiligungen für Filmurheber fair zu beschreiben und auszukehren, wie der Ergänzungstarifvertrag, den ver.di mit der Produzentenallianz abgeschlossen hat (vgl. Meldung vom 22. Mai 2013).

Anstoß nimmt der BVR u.a. an dem dem »Münchner Aufteilungsmodell« zugrunde liegenden Kreis der Miturheber des Filmwerks. »Die grundsätzliche Unterstellung, dies wären stets Kameraleute, Cutter, Szenen- und Kostümbildner entspricht nicht der Rechtslage«, so der BVR in seiner Entgegnung. Der Versuch, Aufteilungsquoten für die wirklichen und vermeintlichen Urheber zu benennen, sei unseriös. Der BVR betont in diesem Zusammenhang, dass der als Ausgangspunkt für die Aufteilungsquoten nach dem neuen Modell ausgegebene Verteilungsschlüssel der VG Bild-Kunst für Zweitrechte gelte und aufgrund der kollektiven Wahrnehmung die tatsächliche Urheberschaft nicht prüfe.

In weiteren Verhandlungen mit der Produzentenallianz über eine gemeinsame Vergütungsregel gemäß § 36 UrhG will der BVR die wichtigsten Parameter der Erlösbeteiligung für Urheber des Kinofilms vereinbaren. »Stehen die fest, dann kann die Beteiligungsrelation zu Schauspielern und ausübenden Künstlern bestimmt werden.«     

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[IUM/ct]

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