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05.12.2013; 13:47 Uhr
Rechtsgutachten zur Privatkopievergütung: Ausschluss der Sendeunternehmen europarechtswidrig
VG Media in ihrer Forderung nach Gleichstellung der Sendeunternehmen mit anderen Rechteinhabern bestätigt

Der Bonner Professor für Urheber- und Wettbewerbsrecht Prof. Dr. Matthias Leistner hat heute sein »Gutachten zur Beteiligung der Sendeunternehmen an der Geräte- und Leermedienvergütung unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH« (pdf-Datei) vorgestellt. In diesem von der VG Media in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten befasst sich Leistner mit der konkreten Frage, ob der Ausschluss der Sendeunternehmen von der Beteiligung an der Privatkopievergütung (§ 54 UrhG) gemäß § 87 Abs. 4 UrhG rechtmäßig, insbesondere im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zum »gerechten Ausgleich« i.S.d. Art. 5 Abs. 2 lit. b) Informationsgesellschafts-Richtlinie (Richtlinie 2001/29/EG) mit höherrangigem europäischen Urheberrecht vereinbar ist.

Leistner kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Gesetzeslage gemäß § 87 Abs. 4 UrhG »mit zwingenden Vorgaben des Unionsurheberrechts insofern unvereinbar ist, als Sendeunternehmen aufgrund der derzeitigen Rechtslage in Deutschland  keinerlei finanziellen Ausgleich in Form eines eigenständigen Zahlungsanspruchs für die ihnen durch die im deutschen Recht vorgesehene Privatkopieschranke entstehenden Einbußen erhalten«. Auch die Sendeunternehmen haben nach seinen Überlegungen als Rechtsinhaber i.S.d. Art. 2 lit. e) Info-Richtlinie »einen eigenständigen, unmittelbaren und originären Anspruch auf gerechten Ausgleich im Rahmen des Art. 5 Abs. 2 lit. b) Info-Richtlinie«. Für den Gesetzgeber bedeute dies ein Tätigwerden, so Leistner. Nach seiner Ansicht wäre »die einfachste, systematisch konsistenteste, praktisch effektivste und daher aus unionsrechtlicher Perspektive für den deutschen Gesetzgeber sicherste Lösung« die Streichung des letzten Halbsatzes des § 87 Abs. 4 UrhG, sodass die Norm lediglich die Anwendung des § 47 Abs. 2 Satz 2 UrhG ausschließt. Auf diesem Weg sei die grundsätzliche Beteiligung von Sendeunternehmen an der Privatkopievergütung sicherzustellen. Die Festlegung der Höhe der Beteiligung bliebe dann, »entsprechend den etablierten Strukturen der Privatkopieabgabe in Deutschland«, einer Einigung der beteiligten Kollektivparteien überlassen. 

Die Geschäftsfüherin der VG Media, Mahren Ruhfus, sieht sich bestätigt (vgl. Meldung vom 2. Dezember 2013) und appeliert an die neue Bundesregierung: »50 Jahre nach der Schaffung der Privatkopie im Urheberrechtsgesetz und nahezu 30 Jahre nach dem Markteintritt der privaten Sendeunternehmen ist es allerhöchste Zeit, im Einklang mit dem europäischen Recht die Sendeunternehmen nun endlich mit den anderen Rechteinhabern gleichzustellen.«

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