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23.01.2014; 14:24 Uhr
Innenministerium mahnt »FragDenStaat.de« wegen Urheberrechtsverletzung ab
Internes Gutachten zur Europawahl entgegen Vermerk veröffentlicht

Onlineberichten zufolge hat die Internetseite »FragDenStaat.de« ein internes Gutachten des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Europawahl entgegen einem Vermerk des Ministeriums veröffentlicht. Eine Anwaltskanzlei soll nun im Namen des BMI die Open Knowledge Foundation Deutschland, die die Internetseite betreibt, abgemahnt und zur Zahlung von 887,03 Euro aufgefordert haben. 

Gegenüber »Heise Online« hat das BMI den Vorgang im Wesentlichen bestätigt. Das BMI habe auf den Antrag nach IFG hin das interne Dokument herausgegeben und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine formelle Stellungnahme des Ministeriums handele. Daher habe man mit Hinweis auf Urheberrechte einer Verbreitung widersprochen. Darüber habe sich »FragDenStaat.de« »bewußt hinweggesetzt«, so das BMI.

Wie »Spiegel Online« berichtet, befassen sich in dem internen Dokument Juristen des BMI mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Hürde bei der Europawahl und kommen - einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2011 folgend - zu dem Ergebnis, dass eine Sperrklausel bei den Europawahlen generell nicht haltbar sei. Dennoch wurde die Drei-Prozent-Hürde im vergangenen Jahr eingeführt. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

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