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25.02.2014; 16:24 Uhr
Gema erfolgreich im Rechtsstreit um Zulässigkeit der Sperrtafeln auf »YouTube«
LG München urteilt: Gema-Sperrtafeln auf »YouTube« sind rechtswidrig

Wie die Gema in ihrer heutigen Pressemitteilung bekannt gibt, hat das LG München entschieden, dass die Gema-Sperrtafeln auf der »YouTube«-Website rechtswidrig sind. Laut heute verkündetem Urteil seien die Sperrtafeln auf »YouTube« nach Auffassung des Gerichts eine »illegale Anschwärzung und Herabwürdigung« der Gema (vgl. Meldung vom 27. Januar 2013).

Das LG München mache in den Entscheidungsgründen deutlich, dass die von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine »absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema« seien. Bei den Nutzern werde der falsche Eindruck erweckt, die Gema sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornehme.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema, lobt die Entscheidung des Gerichts, welches das widersprüchliche Verhalten von YouTube »erkannt und als unzulässig eingestuft« habe. Die Entscheidung sei ein positives und wichtiges Signal an die Musikurheber: »Es ist nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert«, so Heker. »Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale.«

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[IUM/ct]

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