mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.03.2014; 10:49 Uhr
Gema erzielt gerichtlichen Erfolg gegen die illegale Nutzung ihres Repertoires
LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen »UseNeXT«

Die Gema ist nach eigenen Angaben erfolgreich gegen »UseNeXT« vorgegangen. Das LG Hamburg hat nach eigenen Angaben der Gema antragsgemäß eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes »UseNeXT«, der Aviteo Ltd. mit Zweigniederlassung in München, die Nutzung von Werken der Verwertungsgesellschaft untersagt.

Die jüngste Entscheidung des LG Hamburg weite die Haftung von Zugangsdiensten substantiell aus, so die Gema in ihrer heutigen Mitteilung. Nicht nur die explizite Herausstellung und Bewerbung illegaler Nutzungsmöglichkeiten eines Angebotes könne demnach eine Haftung begründen. Auch die Ausgestaltung des Angebotes könne bereits genügen, um besondere Verpflichtungen der Dienstbetreiber gegenüber den Rechteinhabern auszulösen. »Dies gilt insbesondere, wenn das Angebot anonym ist, der Dienstbetreiber mit seinem Angebot Erwerbszwecke verfolgt, bestimmte Werke mit einer speziellen Zugangssoftware gezielt aufgefunden werden können und das Angebot insgesamt klar auf den Download geschützter Werke ausgerichtet ist.« In einem solchen Fall sei der Dienstbetreiber in der Pflicht, die von ihm geschaffene Gefahr für illegale Nutzung geschützter Rechtsgüter zu beseitigen, etwa durch den Einsatz einer geeigneten Filtersoftware, oder notfalls sogar den Dienst einzustellen. 

Für Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema, ist dieser Beschluss ein »positives Signal für alle Rechteinhaber«. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5166:

https://www.urheberrecht.org/news/5166/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.