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22.04.2014; 09:44 Uhr
Streit um »Google Books«: Autoren gehen in Berufung
Google nun auch mit dem Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung konfrontiert

Wie »Heise Online« berichtet, hat die US-Autorenvereinigung Authors Guild gegen das im vergangenen Jahr zugunsten des Internetriesen Google ergangene Urteil Berufung eingelegt. In der Berufungsbegründung stützen sich die Autoren nun neben dem Urheberrecht auch auf das Wettbewerbsrecht. Google habe Leser durch das Programm zur Massendigitalisierung aus bestehenden Online-Buchläden »vertrieben«. Zugleich profitiere das Unternehmen von erhöhtem Suchverkehr und damit verbundenen Werbeeinnahmen.

Ein US-Bezirksgericht erklärte den Online-Dienst »Google Books«, mit dem Google Bücher scannt, digitalisiert und auszugsweise online bereitstellt, im November 2013 für zulässig. Nach Auffassung von Richter Denny Chin verletze »Google Books« zwar auf den ersten Blick das Urheberrecht, sei aber letztlich durch die »Fair Use«-Doktrin geschützt (vgl. Meldung vom 15. November 2013). 

Die Autorenvereinigung fordert insbesondere, dass Google für die Nutzung geschützter Werke bezahlt. Eingescannte Bücher sollen nicht mehr ohne Weiteres verbreitet werden können. Es soll unterbunden werden, dass sich, so ein Vorwurf der Autoren, über mehrfache Anfragen aus den von der Google-Buchsuche gelieferten Textauszügen nahezu das gesamte Werk zusammenfügen lässt. 

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