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06.05.2014; 08:46 Uhr
EU unterzeichnet Marrakesch-Abkommen
Besserer Zugang zu Büchern für Blinde und Sehbehinderte

Die EU hat am 30. April 2014 ein internationales Abkommen über Urheberrechtsausnahmen für Blinde und sehbehinderte Menschen unterzeichnet. Das Abkommen soll es Verbänden und Bibliotheken erlauben, künftig auch ohne die Zustimmung des Rechteinhabers Kopien geschützter Werke in für Sehbehinderte und Blinde zugänglichen Formaten zu erstellen, solange sie dabei kein kommerzielles Interesse verfolgen.

Nach jahrelangen harten Verhandlungen wurde im vergangenen Sommer auf der WIPO-Vertragskonferenz das so genannte Marrakesch-Abkommen (pdf-Datei) verabschiedet (vgl. Meldung vom 26. Juni 2014). Die EU widersetzte sich lange Zeit der gesetzlichen Festschreibung der »Blindenschranke«. 

Wie »Heise Online« berichtet, hat die EU jedoch eine weitere Beschränkung des Urheberrechts zugunsten von Bibliotheken und Archiven  abgelehnt. Diese werde jetzt bei der WIPO verhandelt. 

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