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28.05.2014; 09:37 Uhr
Nach EuGH-Urteil: Bundesregierung plant Schlichtungsstelle für Löschanträge
Entscheidung welche Verweise gelöscht werden, soll nicht den Konzernen allein überlassen werden

Am 13. Mai hat der EuGH geurteilt, dass Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen des Betroffenen aus dem Suchindex entfernen müssen (vgl. Meldung vom 19. Mai 2014). Medienberichten zufolge plant nun die Bunderegierung, eine Schlichtungsstelle einzurichten, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie Suchergebnisse über die eigene Person löschen lassen wollen. 

Seit dem Urteil sind laut Google mehrere Tausend Löschanträge eingegangen. Das Unternehmen wolle Rechtssicherheit für den klaren Umgang mit Nutzeranträgen. Wie das »Handelsblatt« berichtet, erklärt der zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder, dass »ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Mediationsstelle« notwendig seien, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen. Die Abwägung zwischen Informationsfreiheit und Recht auf Privatsphäre soll nicht den Konzernen allein überlassen werden, so Schröder. Es müsse verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat den Bundestag aufgefordert, die notwendigen Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil in einem Bundesgesetz zu regeln. Es gelte, eine verlässliche Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz von Menschen einerseits und dem Interesse der Öffentlichkeit an weitgehendem Zugang zu Informationen zu finden, so DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken

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